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   RG, 26.03.1928 - VI 356/27   

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https://dejure.org/1928,196
RG, 26.03.1928 - VI 356/27 (https://dejure.org/1928,196)
RG, Entscheidung vom 26.03.1928 - VI 356/27 (https://dejure.org/1928,196)
RG, Entscheidung vom 26. März 1928 - VI 356/27 (https://dejure.org/1928,196)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. Ist die Übernahme von Schulden in Anrechnung auf den Kaufpreis unter allen Umständen dahin auszulegen, daß insoweit keine Kaufpreisforderung entstehen soll? 2. Unter welchen Voraussetzungen kann die Umwandlung einer Grundschuld in eine Hypothek oder die Auswechslung ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Übernahme von Schulden in Anrechnung auf den Kaufpreis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 121, 38
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • RG, 13.02.1928 - VI 333/27

    Übernahme von Eigentümergrundschulden.

    Auszug aus RG, 26.03.1928 - VI 356/27
    Aber in Höhe der übernommenen Hypothek soll in der Regel eine Geldforderung des Verkäufers gar nicht zur Entstehung kommen; der Kaufpreis soll insoweit nur Rechnungsgröße sein (Urteile des erkennenden Senats vom 16. Januar 1928 VI 341/27, abgedr. LZ. 1928 Sp. 393, und vom 13. Februar 1928 VI 333/27 RGZ. Bd. 120 S. 166).
  • RG, 22.11.1927 - VI 341/27

    Schiedsrichterliches Verfahren

    Auszug aus RG, 26.03.1928 - VI 356/27
    Aber in Höhe der übernommenen Hypothek soll in der Regel eine Geldforderung des Verkäufers gar nicht zur Entstehung kommen; der Kaufpreis soll insoweit nur Rechnungsgröße sein (Urteile des erkennenden Senats vom 16. Januar 1928 VI 341/27, abgedr. LZ. 1928 Sp. 393, und vom 13. Februar 1928 VI 333/27 RGZ. Bd. 120 S. 166).
  • BGH, 30.11.1983 - VIII ZR 190/82

    Rückabwicklung der Inzahlungnahme eines Gebrauchtwagens

    Es ist zwar richtig, daß Erfüllung (§ 362 Abs. 1 BGB) und nicht Annahme an Erfüllungs Statt (§ 364 Abs. 1 BGB) gegeben ist, wenn der Schuldner das von vornherein Geschuldete erbringt (z.B. BGH Urteil vom 25. Januar 1961 - V ZR 141/59 = WM 1961, 505, 506; RGZ 120, 166, 169; 121, 38, 41).
  • BGH, 12.04.1996 - V ZR 83/95

    Zusicherung von Eigenschaften beim Verkauf eines Hausgrundstücks

    Danach würde der am Anfang der Vertragsurkunde genannte Gesamtkaufpreis nur eine Rechengröße darstellen und keine Zahlungspflicht in voller Höhe - und damit auch keine Zinsansprüche - begründen können (vgl. RGZ 120, 166, 169; RGZ 121, 38, 41; Senat, Urt. v. 5. Februar 1958, V ZR 129/56, NJW 1958, 906; Urt. v. 30. September 1964, V ZR 39/63, WM 1964, 1235, 1236; Münch-Komm-BGB/Heinrichs, 3. Aufl., § 364 Rdn. 10).
  • BFH, 01.10.1975 - II R 84/70

    Bestimmung der Gegenleistung - Kaufpreis - Vertragsinhalt - Übernahme einer

    Gerade in dem vom Finanzgericht erwähnten Urteil des RG vom 26. März 1928 VI 356/27 (RGZ 121, 38 [41]) ist aber ausgesprochen, "die Übernahme einer Fremdhypothek in Anrechnung auf den Kaufpreis" werde zwar nicht für den dort entschiedenen Fall, aber "in der Regel dahin zu deuten sein, daß damit ein entsprechender Teil der Leistung des Käufers unmittelbar bewirkt wird" und "der Kaufpreis insoweit nur eine Rechnungsgröße sein solle".

    Denn eine solche Leistung setzt -- wie in den vom FG erwähnten Urteilen des RG vom 13. Februar 1928 VI 333/27 (RGZ 120, 166) und vom 26. März 1928 VI 356/27 (RGZ 121, 38) ebenfalls hervorgehoben -- ein bereits bestehendes, auf eine andere Leistung gerichtetes Schuldverhältnis voraus.

  • BGH, 25.01.1961 - V ZR 141/59

    Rechtsmittel

    Wenn in den Entscheidungen RGZ 120, 166, 169 und RGZ 121, 38, 41 - ebenso wie übrigens auch in RGZ 121, 290, 293 und RGZ 129, 27, 28 sowie in RG JW 1928, 2831 - nichts darüber gesagt ist, in welcher Weise sich der ersatzlose Wegfall einer übernommenen Grundstücksbelastung für die Vertragsbeteiligten auswirkt, so erklärt sich das daraus, daß diese Urteile Aufwertungsstreitigkeiten betrafen, bei denen das dingliche Recht bestehen geblieben war und es lediglich um das Schicksal der persönlichen Forderung ging.

    Soweit die Revision in diesem Zusammenhang erneut auf die oben (Nr. 2) bereits erörterte reichsgerichtliche Rechtsprechung (RGZ 120, 166; 121, 38) zurückkommt und darzulegen versucht, die dortigen Grundsätze über Anrechnung von Grundstücksbelastungen auf den Kaufpreis könnten im vorliegenden Fall auch deshalb nicht angewendet werden, weil hier ein gegenteiliger Parteiwille mindestens auf Seiten der Verkäufer feststehe, wendet sie sich in verfahrensrechtlich unzulässiger Weise gegen die tatrichterliche Würdigung.

  • BFH, 21.01.1975 - VIII R 101/70

    Einfamilienhaus - Verpflichtung des Käufers - Anrechnung auf Kaufpreis - Damnum -

    Für die steuerrechtliche Beurteilung ist es dabei unerheblich, ob die Übernahme dahin zu deuten ist, daß mit ihr ein entsprechender Teil der Leistung des Käufers unmittelbar bewirkt wird und deshalb eine Geldforderung des Verkäufers gar nicht zur Entstehung gelangt oder ob in der Schuldübernahme eine Leistung an Erfüllungs Statt zu sehen ist (vgl. dazu Urteil des RG vom 13. Februar 1928 VI 333/27, RGZ 120, 166 [169], und vom 26. März 1928 VI 356/27, RGZ 121, 38 [41]).
  • BGH, 19.02.1958 - V ZR 190/56
    Das Berufungsgericht hat bei M Erörterung des Zahlungsanspruchs des Klägers im einzelnen dargelegt (S. 9 des Urteils), daß die Übernahme dinglicher Lasten unter Anrechnung auf den Kaufpreis keine Leistung erftillungshalb er oder an Erftillungs statt sei, sondern die vom Käufer geschuldete Leistung selbst, weshalb die Höhe der Grundstüclrslasten "nur eine Rechnungsgröße , darstelle (RGZ 120, 166, 169; 121, 38, 41); dem Kläger stehe daher trotz Wegfalls der Umstel3.ungsgrundschulden eine restliche Kaufpreisfordorung nicht mehr zu.
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